Verschärfung der Selbstanzeige geplant

In der FAZ vom 26. Februar 2011 wird berichtet, dass reuige Steuersünder künftig eine Geldbusse zahlen müssen, um straffrei zu bleiben. Wenn in einer Selbstanzeige der Betrag höher als 50.000 € ist, kann künftig von einer Straffreiheit nur dann ausgegangen werden, wenn „der Täter die hinterzogene Steuer und einen Geldbetrag von 5 Prozent der hinterzogenen Steuer innerhalb der ihm gesetzten angemessenen Frist zugunsten der Staatskasse entrichtet.“ Das Verfahren kann wieder aufgenommen werden, wenn die Angaben unvollständig oder unrichtig waren. Dies soll jedoch nur für die jeweilige Steuerart gelten, auf die sich das Verfahren bezog. Der neue Schwellenbetrag von 50.000 € soll für jedes Steuerjahr gelten. Auf die vorstehend skizzierte Neuregelung haben sich Union und FDP laut FAZ verständigt. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt gleichwohl abzuwarten.

LGT ist deutschem Bankkunden nicht schadensersatzpflichtig

Der oberste Gerichtshof des Fürstentums Liechtenstein hat die Klage eines früheren LGT-Kunden auf Schadensersatz abgewiesen. Der Kläger, ein Immobilienhändler aus Bad Homburg, war aufgrund des Datendiebstahls von der deutschen Steuerfahndung verfolgt worden. Er wurde im Juli 2008 vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung verurteilt und hatte zugleich eine Bewährungsauflage in Höhe von 7,5 Mio Euro zu zahlen. Zusammen mit Steuernachzahlungen und Anwaltskosten addierten sich seine Aufwendungen auf rund 20 Mio €. Der Kläger warf der LGT vor, dass sie ihn zu spät unterrichtet habe. Hätte die LGT ihn informiert, dann hätte er sich beim Fiskus selbst anzeigen oder auch die Steueramnestie nutzen können. Er hätte dann einen geringeren Schaden erlitten.

Diese Argumentation wurde von den Liechtensteiner Richtern verworfen, die sich auf den Standpunkt stellten, dass der Kunde für die Einhaltung der Steuergesetze in seinem Heimatland selbst verantwortlich ist. Da das Verfahren als Pilotverfahren für eine Reihe vergleichbarer Fälle diente, dürften nun auch in den anderen Fällen kaum Erfolgsaussichten gegeben sein.

Selbstanzeige soll teurer werden

Den Finanzministern der Bundesländer reicht die vom Bund geplante neue Ausgestaltung der Selbstanzeige nicht aus. Der Finanzausschuss des Bundesrates akzeptierte Ende Januar 2011 einen Vorschlag Baden-Württembergs, einen Zuschlag auf den ohnehin geschuldeten Hinterziehungszins von 6 % zu erheben. Dieser Zuschlag soll weitere 5 % pro Jahr betragen. Ob diese Vorstellung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens tatsächlich umgesetzt wird, bleibt gleichwohl abzuwarten.

Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag wie folgt Stellung genommen:

Mit dem Gesetzentwurf soll zum einen der Missbrauch des Instituts der strafbefreienden Selbstanzeige als Instrument einer Steuerhinterziehungsstrategie ausgeschlossen und zum anderen der Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden.

Der Gesetzentwurf enthält folgende Maßnahmen:

  • Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit künftig nur noch dann ein, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden.
  • Die Ausschlussgründe für den Eintritt der Straffreiheit werden verschärft. Der Zeitpunkt, ab dem eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, wird vorverlegt. Bisher sind Selbstanzeigen u. a. dann nicht mehr möglich, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung erscheint. Künftig genügt bereits die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung.
  • Aus Vertrauensschutzgründen werden mittels einer Anwendungs- und Übergangsregelung alle bereits abgegebenen Teilselbstanzeigen noch in dem erklärten Umfang zur Straffreiheit führen.
  • Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie werden Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes. Dazu sind Änderungen im Strafgesetzbuch vorgesehen.

(Quelle: Pressemitteilung BMF)

Stand der Verhandlungen DBA Deutschland-Schweiz

Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 27.10.2010 eine Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht, wonach Bundesrat Merz und Bundesfinanzminister Schäuble das revidierte DBA Deutschland-Schweiz  unterzeichnet haben und ferner aber auch die Aufnahme von Verhandlungen vereinbart haben, welche einen erweiterte grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Steuerbereich betreffen. Die Verhandlungen werden auf den Sondierungsgesprächen basieren, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe in den vergangenen Monaten geführt hat. Die Verhandlungen sollen Anfang 2011 beginnen. Ein sehr informatives Schaubild  unterrichtet über Einzelheiten der angestrebten Verhandlungen. Am Ende der Pressemitteilung besteht die Möglichkeit zum download dieses Schaubildes zum Gegenstand der Verhandlungen:

Einzelheiten siehe www.bundesfinanzministerium.de

Dort „DBA Deutschland-Schweiz“ eingeben und Pressemitteilung vom 27.10.2010 aufrufen – dort „download“ des Schaubildes am Ende der Pressemitteilung

Bundesverfassungsgericht lässt die Nutzung der Daten von Steuer-CDs zu

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem soeben veröffentlichten Beschluss vom 9. November 2010 eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie nach Auffassung des Gerichtes keine hinreichenden Erfolgsaussichten bietet. Das Gericht hat hierbei entschieden, dass der für eine Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne Verfassungsverstoss auf Daten gestützt werden kann, die ein Informant aus Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik verkauft hat. Die eventuelle Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit führt nach Auffassung des Gerichtes nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Dies gilt auch für Fälle einer fehlerhaften Durchsuchung. Auch sind Beweismittel, die von Privaten erlangt wurden, selbst wenn dies in strafbewehrter Weise erfolgte, grundsätzlich verwertbar, so dass allein vom Informanten begangene Straftaten bei der bei der Beurteilung eines möglichen Verwertungsverbotes von vornherein nicht berücksichtigt werden müssen. Im Ergebnis dürfen die Behörden damit die bisher umstrittenen CDs mit den Steuerdaten nutzen (Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes Nr. 109/2010 vom 30. November 2010).

Mitsprache des Bundestages bei Steueramnestie gefordert

In einem Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß wie auch der finanzpolitischen Sprecherin Nicolette Kressl an den Finanzminister Wolfgang Schäuble wird eine Beteiligung des Bundestages an der geplanten Amnestieregelung für unversteuerte Vermögensanlagen deutscher Steuerpflichtiger im Ausland verlangt. Wie Spiegel-online berichtet, verlangen die beiden Wortführer die Einbeziehung des Bundestages in die geplanten Regelungen zur Legalisierung des Altvermögens in der Schweiz. Argument hierfür ist die Tatstache, dass der Regelung auch eine strafrechtliche Abgeltungswirkung zukommen soll. Dann aber müssten geplante vertragliche Regelungen mit der Schweiz bereits im Vorfeld vor einer Paraphierung und Unterzeichnung im Bundestag behandelt werden.  Dies gelte auch im Hinblick darauf, dass die geplante Regelung möglicherweise günstiger sei als die klassische Selbstanzeige auf der Grundlage der Abgabenordnung.

Steueramnestie im DBA Deutschland-Schweiz ?

Der Wortlaut des Doppelbesteuerungsabkommens, das zwischen Deutschland und der Schweiz gerade endverhandelt wird, steht in seiner abschließenden Fassung noch nicht fest. Der Schweizer Presse sind aber erste Vermutungen zu entnehmen, wonach für die Vergangenheit eine Steuerzahlung nacherhoben wird, die dann eine auch strafrechtliche Abgeltungswirkung entfalten soll. Es wäre die jeweilige Schweizer Bank, die den jeweils zu zahlenden Betrag feststellt und an den Fiskus abzuführen hat. Angeblich wird von einem fiktiven Wertzuwachs von 3 Prozent pro Jahr ausgegangen,  und zwar für einen Zeitraum der letzten 10 Jahre. Hierauf sollen dann 25 Prozent Steuern zu zahlen sein, die zudem durch eine Strafsteuer von 15 Prozent ergänzt wird, so dass auf die vorstehende Bemessungsgrundlage eine Steuer von dann 40 Prozent entfällt. Pro Kapital in Höhe von 100.000 € errechnet sich demnach ein Ertrag von 30.000 € und eine Steuer von 12.000 €.  Dies wäre eine im Vergleich zur Selbstanzeige im Regelfall wohl günstige Lösung – allerdings auch abhängig von dem bei einer Selbstanzeige zugrunde zu legenden individuellen Steuersatz. Mit einer allgemeinen auch strafrechtlichen Abgeltungswirkung wäre dem vom Staat bereitwillig akzeptierten schwunghaften Handel mit Steuer-CDs die Grundlage entzogen. Ob und inwieweit die in der Presse geäußerten Vermutungen zur Höhe der Nachversteuerung und deren strafrechtliche Abgeltungswirkung zutreffen, wird in Kürze festzustellen sein. Dann wird der Wortlaut des DBA veröffentlicht werden, und zwar voraussichtlich noch in den nächsten Tagen im Oktober.

Einschränkungen der Selbstanzeige geplant

Die aktuellen Empfehlungen des Finanzausschusses für das Jahressteuergesetz 2010 sehen Einschränkungen für die Möglichkeit zu einer Selbstanzeige vor. Ferner ist ein Zuschlag in Höhe von 5 Prozent auf den Hinterziehungsbetrag geplant. Im Einzelnen: Im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage soll eine Sperre für Selbstanzeigen bereits eintreten, wenn eine Prüfungsanordnung versendet wurde. Bisher kann eine Selbstanzeige abgegeben werden, solange der Prüfer nicht erschienen ist. Eine weitere neue Sperre soll sein, dass eine Selbstanzeige nach Abschluss einer Betriebsprüfung nicht mehr möglich ist. Ferner ist für die Wirksamkeit der weiteren Sperre eines Straf- oder Bußgeldverfahrens nicht mehr die Bekanntgabe eines solchen Verfahrens erforderlich; die behördeninterne Einleitung eines solchen Verfahrens reicht aus. Schließlich soll es für die Sperre der Tatentdeckung nicht mehr darauf ankommen, ob der Täter Kenntnis von der Tatentdeckung hat oder damit hätte rechnen müssen. Steuerlich ist bei einer Selbstanzeige künftig nicht mehr nur die Zahlung von Hinterziehungszinsen, sondern ein weiterer Betrag von 5 % auf den Hinterziehungsbetrag als Zuschlag geplant

Schweizer Parlament billigt Herausgabe von Steuerdaten an US-Behörden

Das Schweizer Parlament hat soeben die Herausgabe von Steuerdaten US-amerikanischer Bürger an US-Behörden gebilligt.

Damit können die Daten von rund 4.500 Kunden an amerikanische Behörden ausgehändigt werden. Es handelt sich um Kunden der schweizerischen Großbank UBS.  Das Bankgeheimnis wird durch diese Billigung durchbrochen.