Verschärfung der Selbstanzeige geplant
In der FAZ vom 26. Februar 2011 wird berichtet, dass reuige Steuersünder künftig eine Geldbusse zahlen müssen, um straffrei zu bleiben. Wenn in einer Selbstanzeige der Betrag höher als 50.000 € ist, kann künftig von einer Straffreiheit nur dann ausgegangen werden, wenn „der Täter die hinterzogene Steuer und einen Geldbetrag von 5 Prozent der hinterzogenen Steuer innerhalb der ihm gesetzten angemessenen Frist zugunsten der Staatskasse entrichtet.“ Das Verfahren kann wieder aufgenommen werden, wenn die Angaben unvollständig oder unrichtig waren. Dies soll jedoch nur für die jeweilige Steuerart gelten, auf die sich das Verfahren bezog. Der neue Schwellenbetrag von 50.000 € soll für jedes Steuerjahr gelten. Auf die vorstehend skizzierte Neuregelung haben sich Union und FDP laut FAZ verständigt. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt gleichwohl abzuwarten.