Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag wie folgt Stellung genommen:
Mit dem Gesetzentwurf soll zum einen der Missbrauch des Instituts der strafbefreienden Selbstanzeige als Instrument einer Steuerhinterziehungsstrategie ausgeschlossen und zum anderen der Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt werden.
Der Gesetzentwurf enthält folgende Maßnahmen:
- Bei einer Selbstanzeige tritt Straffreiheit künftig nur noch dann ein, wenn die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden.
- Die Ausschlussgründe für den Eintritt der Straffreiheit werden verschärft. Der Zeitpunkt, ab dem eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, wird vorverlegt. Bisher sind Selbstanzeigen u. a. dann nicht mehr möglich, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung erscheint. Künftig genügt bereits die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung.
- Aus Vertrauensschutzgründen werden mittels einer Anwendungs- und Übergangsregelung alle bereits abgegebenen Teilselbstanzeigen noch in dem erklärten Umfang zur Straffreiheit führen.
- Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie werden Vortaten des Geldwäschestraftatbestandes. Dazu sind Änderungen im Strafgesetzbuch vorgesehen.
(Quelle: Pressemitteilung BMF)