Suchen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit über 25-jähriger Erfahrung, der sich in den beiden Gebieten des Steuerstrafrechtes auskennt? Der Sie also gegenüber dem Finanzamt steuerlich vertritt und strafrechtlich gegenüber der Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und vor Gericht verteidigt? Oder in Ihrem Auftrag eine Selbstanzeige erstattet?
Fachanwalt berät
Über 25 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts
Termin innerhalb von 24h
Zentrale Lage, Nähe Alte Oper
Sprechen Sie mich gerne an
Dr. Markus Brender Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht
Hier steht das e-book „Aktuelles Steuerstrafrecht“ zum kostenlosen Download für Sie zur Verfügung. Der Titel behandelt inhaltlich die Themen Steuerfahndung, Steuerhinterziehung und Selbstanzeige. Der Verfasser Rechtsanwalt Dr. Markus Brender ist Partner der Frankfurter Kanzlei „Brender & Hülsmeier“, Fachanwalt für Steuerrecht und mit einem Schwerpunkt auf dem Gebiet des Steuerstrafrechtes als steuerstrafrechtlicher Verteidiger tätig.
Langjährige steuerstrafrechtliche Erfahrung, auch in wirtschaftlich wichtigen und schwierigen Fällen
Fachanwalt für Steuerrecht und zusätzlich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Gründer und Partner einer Rechtsanwalts- Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzlei
Autor juris-Praxisreport Bank- und Kapitalmarktrecht
Spezialisiert auf Steuerstrafrecht
Spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt
Langjährige Erfahrung
Ich bin über 25 Jahre auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätig
Persönliche Betreuung
Ich bin Ihr direkter und persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen
Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt
Verteidigung
Steuerstrafverteidigung bei Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung. Verteidigung gegenüber der Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Vertretung als Verteidiger bei Hausdurchsuchungen.
Nachversteuerung
Überprüfung der Bescheide, insbesondere auch im Falle einer Schätzung durch das Finanzamt. Einlegung von Rechtsmitteln wie Einspruch und Klage. Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wie Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Umfassende Vertretung vor dem Finanzgericht.
Selbstanzeige
Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige, etwa bei Kapitaleinkünften im Ausland oder verschwiegenen Mieteinnahmen.
Vollstreckungsschutz
Antrag auf Stundung, Verhandlungen mit der Vollstreckungsstelle.