LGT ist deutschem Bankkunden nicht schadensersatzpflichtig
Der oberste Gerichtshof des Fürstentums Liechtenstein hat die Klage eines früheren LGT-Kunden auf Schadensersatz abgewiesen. Der Kläger, ein Immobilienhändler aus Bad Homburg, war aufgrund des Datendiebstahls von der deutschen Steuerfahndung verfolgt worden. Er wurde im Juli 2008 vom Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung verurteilt und hatte zugleich eine Bewährungsauflage in Höhe von 7,5 Mio Euro zu zahlen. Zusammen mit Steuernachzahlungen und Anwaltskosten addierten sich seine Aufwendungen auf rund 20 Mio €. Der Kläger warf der LGT vor, dass sie ihn zu spät unterrichtet habe. Hätte die LGT ihn informiert, dann hätte er sich beim Fiskus selbst anzeigen oder auch die Steueramnestie nutzen können. Er hätte dann einen geringeren Schaden erlitten.
Diese Argumentation wurde von den Liechtensteiner Richtern verworfen, die sich auf den Standpunkt stellten, dass der Kunde für die Einhaltung der Steuergesetze in seinem Heimatland selbst verantwortlich ist. Da das Verfahren als Pilotverfahren für eine Reihe vergleichbarer Fälle diente, dürften nun auch in den anderen Fällen kaum Erfolgsaussichten gegeben sein.