Strafbefreiende Selbstanzeige wird deutlich verschärft

(Presseveröffentlichung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2014)

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt und muss konsequent bekämpft werden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerstraftaten darf daher nur unter engen Voraussetzungen möglich sein. Deshalb haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder auf ihrer Jahrestagung in Stralsund am 9. Mai 2014 unter Vorsitz von Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (Nordrhein-Westfalen) u. a. Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige beschlossen.

 

Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt dem Grundsatz nach erhalten. Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wird von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt. Bei darüber liegenden Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages in Höhe von 10 Prozent von der Strafverfolgung abgesehen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro sind 15 Prozent Zuschlag zu entrichten, ab einem Hinterziehungsbetrag von 1 Million Euro sogar 20 Prozent. Bisher war ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro festgelegt.

Daneben soll die Strafverfolgungsverjährung in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Der Steuerhinterzieher muss künftig für die vergangenen zehn Jahre „reinen Tisch machen“ und die hinterzogenen Steuern für diese Jahre nachzahlen, um strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden zu können.

Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden, damit Straffreiheit eintritt.

Der Bundesminister der Finanzen unterstützt die Eckpunkte zur Verschärfung der Selbstanzeige. Er wird nunmehr in Abstimmung mit den Ländern auf dieser Grundlage einen Gesetzesvorschlag erarbeiten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich im Einzelnen auf folgende Verschärfungen und Positionen verständigt:

1.    Die Berichtigungspflicht erstreckt sich künftig in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren. Damit ist auch die umgehende Nachentrichtung der hinterzogenen Steuer für den gesamten Zehnjahreszeitraum zwingend, um Strafbefreiung erlangen zu können.

2.    Zu diesem Zweck wird die Strafverfolgungsverjährung durch Änderung des § 376 Absatz 1 AO auch bei einfacher Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt.

3.    Künftig kommt in Fällen der schweren Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Absatz 3 AO nur noch ein Absehen von Strafverfolgung bei gleichzeitiger Zahlung des Zuschlages in Betracht. § 371 Absatz 2 AO wird um einen entsprechenden Ausschlusstatbestand ergänzt.

4.    Die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO ist künftig nur noch bei einem Hinterziehungsbetrag von bis zu 25.000 Euro möglich. Ab diesem Betrag wird nur noch bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von der Strafverfolgung abgesehen.

5.    Der Zuschlag nach § 398a AO wird abhängig vom Hinterziehungsvolumen wie folgt festgelegt:

–     Über 25.000 Euro bis 100.000 Euro beträgt er 10 Prozent,
–      über 100.000 Euro bis 1.000.000 Euro beträgt er 15 Prozent,
–      über 1.000.000 Euro beträgt er 20 Prozent.

6.    Die sofortige Entrichtung der Hinterziehungszinsen von 6 Prozent pro Jahr ist künftig zusätzliche Wirksamkeitsvoraussetzung für die strafbefreiende Selbstanzeige.

7.    Es wird gesetzlich klargestellt, dass auch die Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Nachschau eine Sperrwirkung für die strafbefreiende Selbstanzeige auslöst ebenso wie eine Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nur an den Begünstigten.

8.    Im Bereich der Anmeldesteuern gibt es eine gesetzliche Klarstellung zur Beseitigung bestehender praktischer und rechtlicher Verwerfungen.

Insbesondere muss eine berichtigte oder verspätete Steuer(vor)anmeldung, die keine Jahreserklärung ist, als wirksame Teilselbstanzeige gelten können.

9.    Ein steuerartenübergreifendes Vollständigkeitsgebot wird nicht befürwortet, da dieses in Anbetracht der erhöhten Anforderungen an die Rechtssicherheit im Strafrecht kaum rechtsklar ausgestaltet werden könnte. Hinzu kommt, dass es nur unter erheblichem Aufwand für die Finanzämter administrierbar und überprüfbar wäre.

Aufgrund der bereits bestehenden rechtlichen und praktischen Probleme im Bereich der Anmeldesteuern (insbesondere Umsatzsteuer und Lohnsteuer) müssten diese aus Gründen der Rechtsklarheit aus dem Vollständigkeitsgebot ausgenommen werden, um eine handhabbare Regelung überhaupt zu ermöglichen. Diese Sonderbehandlung der Umsatzsteuer würde zu Verwerfungen hinsichtlich der anderen Steuerarten führen und wäre rechtlich kaum zu begründen.

10.  Es wird eine europarechtskonforme steuerliche Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen mit zeitlicher Befristung eingeführt, deren konkrete rechtliche Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren festgelegt wird.

11.  Insbesondere wegen verfassungsrechtlicher Bedenken im Hinblick auf den Grundsatz des Selbstbelastungsverbots und daraus folgender Verwertungsverbote wird von einer Einführung einer Obergrenze für die Wirksamkeit der Selbstanzeige abgesehen. Solche Verwertungsverbote hätten im Besteuerungsverfahren nicht nur im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung, sondern auch in administrativer Hinsicht erhebliche negative Auswirkungen.

(Quelle: Presseveröffentlichung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2014)

 

Automatisierter Informationsaustausch angestrebt

Erklärung der Finanzminister Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Spaniens (G 5)

Am 19. März 2014 haben sich 44 Staaten und Gebiete in einer gemeinsamen Erklärung zum Automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten bekannt und gleichzeitig einen Zeitplan vorgelegt.

Dazu erklären die Finanzminister der G5:

Bei der Umsetzung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, der unsere Möglichkeiten zur Bekämpfung und Verhinderung der Steuerhinterziehung erheblich verbessern wird, wurde heute ein wichtiger neuer Meilenstein erreicht. Erstmals haben 44 Staaten und Gebiete, die sich der im vergangenen April von den G5-Staaten angestoßenen Initiative zur frühzeitigen Einführung angeschlossen haben, gemeinsam den detaillierten Zeitplan für die Umsetzung des neuen globalen Standards bekannt gegeben. Nach diesem ehrgeizigen, aber realistischen Zeitplan soll der erste Informationsaustausch im Jahr 2017 stattfinden. Er wird auch bestimmte bereits Ende 2015 bestehende Konten mit einschließen. Diese konkrete Verpflichtung zur frühzeitigen Einführung macht deutlich, dass wir entschlossen sind, als Vorreiter zügig den Weg hin zu einem wahrhaft globalen System zu weisen, mit dem die Schlupfwinkel für Steuerhinterzieher beseitigt werden.

Wir appellieren an alle Finanzzentren, sich im Einklang mit ihrer Verantwortung innerhalb des globalen Finanzsystems diesem Zeitplan anzuschließen. Wir gehen davon aus, dass der neue globale Standard einschließlich des heute bekannt gegebenen Zeitplans bereits bis Ende 2014 in EU-Recht umgesetzt wird.

Reform der Selbstanzeige – Steuerhinterziehern droht eine höhere Bestrafung

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 07.03.2014 berichtet, wollen die Finanzminister von Bund und Ländern am 27. März über die künftige Ausgestaltung der Selbstanzeige beraten. Aufgrund einer solchen Selbstanzeige kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, Straffreiheit erlangt werden. Zu diesen Voraussetzungen gehört vor allem, dass die Selbstanzeige vollständig ist, und ferner, dass die hinterzogene Steuer bezahlt wird. Bisher musste die Selbstanzeige, sofern es sich nicht um eine Hinterziehung in einem besonders schweren Fall handelte, für die letzten fünf Jahre erstattet werden.  Die Vorjahre waren strafrechtlich, nicht aber steuerlich verjährt. Steuerlich kann in allen Hinterziehungsfällen bereits jetzt für die Dauer von zehn Jahren Steuer nachträglich festgesetzt werden.

Nach dem Bericht der FAZ ist geplant, die bisher regelmäßig fünfjährige strafrechtliche Verjährung allgemein auf zehn Jahre zu verlängern. Da durch diese Verlängerung künftig weit höhere Hinterziehungsbeträge von strafrechtlicher Relevanz sind, drohen, sofern keine Selbstanzeige erstattet wird, deutlich höhere Strafen als bisher.

Eine weitere Überlegung der Finanzminister soll darin bestehen, den bisher nur für Hinterziehungsbeträge über 50.000 € geltenden Zuschlag im Strafverfahren von fünf Prozent der hinterzogenen Steuer auch für minder schwere Fälle einzuführen.

Liechtenstein strebt automatisierten Informationsaustausch an

In Liechtenstein soll das Bankgeheimnis ein Ende haben:  Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. November 2013 berichtet, hat die Regierung in Vaduz den

Übergang auf einen automatisierten Informationsaustausch in Steuerfragen angekündigt.  Der Ministerpräsident Herr Hasler wird mit den Worten zitiert, dass man „aktiv auf 

die Länder zugehen“ wolle.  Zunächst wird ein Abkommen mit den wirtschaftlich wichtigsten europäischen Ländern Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien angestrebt.

In Bezug auf ein Abkommen mit der EU selbst äußert sich der Ministerpräsident nach Mitteilung der Zeitung eher zurückhaltend: „Die EU strebt vorderhand eine Erweiterung des Zinsbesteuerungsabkommens um zusätzliche

Formen von Kapitaleinkünften an“.

Schweizer Banken drängen Steuerhinterzieher – Durchsuchungen bei der UBS AG in Deutschland aufgrund von Daten einer Steuer-CD

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. Juli 2013 unter der Überschrift „Schweizer Banken drängen Steuerhinterzieher“ berichtet, hat die UBS AG nun erstmals ein Datum genannt, bis zu dem bundesdeutsche Steuerhinterzieher entweder ihr Geld abziehen müssen oder aber eine Selbstanzeige nachweisen müssen, und zwar den 31.12.2014. Auch andere Banken erwarten eine nun zeitnahe Bereinigung von ihren Kunden. Derzeit lassen die Banken in der Schweiz ihre Kunden zudem nicht mehr ohne Weiteres über ihr Kapital bar verfügen, sondern allenfalls per Überweisung an ein anderes Institut. Eine solche Überweisung wäre mithin für Ermittler nachvollziehbar.

Wie die Staatsanwaltschaft in Bochum bestätigt hat, wurden die Geschäftsräume von zehn Filialen der UBS AG  in Deutschland durchsucht, und zwar in Ermittlungsverfahren, die gegen Kunden der Bank wegen Steuerhinterziehung geführt werden. Die Ermittlungen beruhen auf Daten einer Steuer-CD, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hat. Ziel der Durchsuchungen ist es, Bankunterlagen aufzufinden, mit denen sich Steuerhinterziehungen von Bankkunden nachweisen lassen.

 

Steuerabkommen mit den USA unterzeichnet – Entwicklung hin zu automatisiertem Informationsaustausch angestrebt

Das Bundeskabinett hat am 29. Mai 2013 die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit ein weiteres deutliches Signal im Rahmen ihrer internationalen Initiativen hin zu mehr Transparenz und Steuerehrlichkeit.

Durch das Abkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, für die Besteuerung im jeweils anderen Staat relevante Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig auszutauschen. Durch das Abkommen soll ausgeschlossen werden, dass durch die Einschaltung ausländischer Finanzinstitute oder Finanzdienstleister Steuern hinterzogen werden können.

Das Abkommen hat seine Grundlage in dem Musterabkommen, das Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien zusammen mit den Vereinigten Staaten erarbeitet und am 26. Juli 2012 veröffentlicht haben. Beide Vertragsparteien sehen das Abkommen als wichtigen Schritt hin zur effektiven Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Das Abkommen fügt sich in die jüngste internationale Entwicklung. So haben sich die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20-Staaten bei ihrem Treffen am 19. April 2013 in Washington klar für eine Weiterentwicklung des gegenwärtigen OECD-Standards, der Zugang zu Bankinformationen nur auf Ersuchen verlangt, hin zu einem automatischen Informationsaustausch ausgesprochen und die OECD gebeten, dementsprechende Vorschläge zu machen. In diesem Sinne hatten zuvor Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Polen am 12. April 2013 in Dublin, Irland anlässlich des informellen EU-Finanzministertreffen angekündigt, einen automatischen Informationsaustausch zwischen ihren Staaten vorzubereiten, wie er auch Gegenstand des zu unterzeichnenden Abkommens ist. Weitere EU-Mitgliedstaaten haben sich dieser Initiative angeschlossen.

Das Abkommen steht auch im Zusammenhang mit den von den Vereinigten Staaten eingeführten Vorschriften, die als „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) bekannt geworden sind. Danach wird auf bestimmte Erträge, insbesondere Kapitalerträge, die ein ausländisches Finanzinstitut aus US-Quellen bezieht, eine 30 %ige Quellensteuer erhoben. Diese Quellensteuer kann nur vermieden werden, wenn sich das Finanzinstitut bereit erklärt, Informationen über Konten zur Verfügung zu stellen, die für US-Personen geführt werden. Die in dem zwischenstaatlich mit den USA vereinbarten Abkommen festgelegten Berichtspflichten der Finanzinstitute machen den Quellensteuereinbehalt nun entbehrlich.

Nach dem Abkommen sollen Informationen für Zeiträume ab 2014 ausgetauscht werden.

Das Abkommen wurde am 31. Mai 2013 von Vertretern der Bundesregierung und der USA unterzeichnet.

(Quelle: Homepage des Bundesministeriums der Finanzen)

Schweiz: Keine generelle Selbstauskunft der Kunden betreffend die Erfüllung steuerlicher Pflichten vorgesehen

In der politischen Diskussion einer künftigen „Weissgeldstrategie“ in der Schweiz wurde teilweise verlangt, dass Bankkunden sich künftig zwingend anhand eines Formulares gegenüber der Bank über die Versteuerung der Gelder erklären sollen.  Die Schweizer Finanzministerin Frau Widmer-Schlumpf hat nach einem Pressebericht der Neuen Zürcher Zeitung vom 14.12.2012 nun erklärt, dass eine solche Selbstdeklaration nicht zwingend vorgeschrieben werden soll. Die Banken können allerdings im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten eine solche Deklaration verlangen.

SPD-Finanzminister Borjans: „Das Abkommen ist tot, dabei wird es bleiben“

Das Abkommen mit der Schweiz hat im Bundesrat nicht die notwendige Zustimmung der Bundesländer gefunden. Nun wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Die SPD-Länder wollen jedoch auch am kommenden Mittwoch im Vermittlungsausschuss an ihrem Nein zu dem Steuerabkommen mit der Schweiz festhalten. „Das Abkommen ist tot, dabei wird es bleiben„, sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans dem Magazin „Focus“ laut einem Vorabbericht.

Baden-Württemberg lehnt Steuerabkommen mit der Schweiz endgültig ab

Baden-Württemberg lehnt Steuerabkommen mit der Schweiz endgültig ab
Die baden-württembergische Landesregierung wird dem geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz am nächsten Freitag im Bundesrat nicht zustimmen. „Das von der Bundesregierung ausgehandelte Abkommen ist für uns nicht zustimmungsfähig“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid am 15. November 2012. Zuvor war ein letztes Gespräch mit der Schweiz in Stuttgart gescheitert.
Kretschmann fordert nun ein gemeinsames europäisches Vorgehen statt vieler bilateraler Abkommen: „Da der Status Quo für beide Seiten nicht zufriedenstellend ist und die Besteuerungsproblematik dringend einer Lösung bedarf, setzen wir uns für einen europäischen Ansatz ein. Deutschland sollte sich auf EU-Ebene für eine erweiterte EU-Zinsrichtlinie und den automatischen Informationsaustausch einsetzen.“ Aktuell ist ein EU-Mandat für Verhandlungen mit der Schweiz und anderen Drittstaaten aufgrund der bilateralen Verhandlungen blockiert. Die Landesregierung will eine EU-weite Besteuerung aller Kapitalerträge sicherstellen, die nicht durch einfache Rechtsgestaltung umgegangen werden kann. Kretschmann: „Eine erweiterte EU-Zinsrichtlinie könnte die Lücken schließen ein zusätzliches bilaterales Abkommen wäre überflüssig.“

Das jetzt zum Scheitern verurteilte Abkommen gewähre deutschen Steuerhinterziehern Amnestie und ermögliche Steuersündern Schwarzgeld anonym aus der Schweiz in andere Steueroasen zu verschieben („abschleichen“). Hinterzogene Steuer könne zum Billigtarif von 21 Prozent nachversteuert werden. „Wir machen uns doch nicht zu Steigbügelhaltern von Geschäftsmodellen, die letztlich der Kleine Mann bezahlen muss“, so Schmid weiter.

Letztlich sehe das Abkommen einen Vollzug durch Schweizer Banken vor, dem deutschen Fiskus jedoch blieben Einblicke weitgehend verwehrt. Die Verfolgung von Steuerhinterziehung wird somit erschwert. „Die neuerlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die schweizer Bank UBS wegen organisierter Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Deutschland sind alles andere als vertrauensbildend. Es muss den Schweizer Banken klar sein, dass mit Steuerhinterziehung in Deutschland kein Geld mehr zu verdienen ist“, sagte Minister Dr. Nils Schmid.

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg / Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg; 15.11.2012