Reform der Selbstanzeige – Steuerhinterziehern droht eine höhere Bestrafung
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 07.03.2014 berichtet, wollen die Finanzminister von Bund und Ländern am 27. März über die künftige Ausgestaltung der Selbstanzeige beraten. Aufgrund einer solchen Selbstanzeige kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, Straffreiheit erlangt werden. Zu diesen Voraussetzungen gehört vor allem, dass die Selbstanzeige vollständig ist, und ferner, dass die hinterzogene Steuer bezahlt wird. Bisher musste die Selbstanzeige, sofern es sich nicht um eine Hinterziehung in einem besonders schweren Fall handelte, für die letzten fünf Jahre erstattet werden. Die Vorjahre waren strafrechtlich, nicht aber steuerlich verjährt. Steuerlich kann in allen Hinterziehungsfällen bereits jetzt für die Dauer von zehn Jahren Steuer nachträglich festgesetzt werden.
Nach dem Bericht der FAZ ist geplant, die bisher regelmäßig fünfjährige strafrechtliche Verjährung allgemein auf zehn Jahre zu verlängern. Da durch diese Verlängerung künftig weit höhere Hinterziehungsbeträge von strafrechtlicher Relevanz sind, drohen, sofern keine Selbstanzeige erstattet wird, deutlich höhere Strafen als bisher.
Eine weitere Überlegung der Finanzminister soll darin bestehen, den bisher nur für Hinterziehungsbeträge über 50.000 € geltenden Zuschlag im Strafverfahren von fünf Prozent der hinterzogenen Steuer auch für minder schwere Fälle einzuführen.