Baden-Württemberg lehnt Steuerabkommen mit der Schweiz endgültig ab
Das jetzt zum Scheitern verurteilte Abkommen gewähre deutschen Steuerhinterziehern Amnestie und ermögliche Steuersündern Schwarzgeld anonym aus der Schweiz in andere Steueroasen zu verschieben („abschleichen“). Hinterzogene Steuer könne zum Billigtarif von 21 Prozent nachversteuert werden. „Wir machen uns doch nicht zu Steigbügelhaltern von Geschäftsmodellen, die letztlich der Kleine Mann bezahlen muss“, so Schmid weiter.
Letztlich sehe das Abkommen einen Vollzug durch Schweizer Banken vor, dem deutschen Fiskus jedoch blieben Einblicke weitgehend verwehrt. Die Verfolgung von Steuerhinterziehung wird somit erschwert. „Die neuerlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die schweizer Bank UBS wegen organisierter Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Deutschland sind alles andere als vertrauensbildend. Es muss den Schweizer Banken klar sein, dass mit Steuerhinterziehung in Deutschland kein Geld mehr zu verdienen ist“, sagte Minister Dr. Nils Schmid.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg / Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg; 15.11.2012