Schweiz soll künftig in Steuerfragen Gruppenanfragen anderer Länder zulassen
Die Neue Zürcher Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 12. September, dass die Schweiz bei Gruppenanfragen künftig Amtshilfe leisten soll. Damit soll sie dazu beitragen, dasss Steuersünder identifiziert werden können. Insofern gab es jüngst eine wichtige Änderung im Gesetzgebungsverfahren zu dem neuen Steueramtshilfegesetz der Schweiz. Während nach dem bisherigen Gesetzentwurf ausdrücklich und ausschließlich „nur im Einzelfall“ steuerliche Anfragen zugelassen waren, ist diese Wendung nun gestrichen worden. Damit folgt die Schweiz dem Standard der OECD. In deren Richtlinie ist festgelegt, dass Steuerfahnder künftig Gruppenanfragen an die Behörden anderer Länder stellen dürfen. Bei diesen müssen nicht mehr die Namen einzelner Verdächtiger abgefragt werden. Es reicht vielmehr aus, ein verdächtiges Verhaltensmuster zu beschreiben, das mutmaßlich dazu dient, Steuern zu hinterziehen. Alle Personen, die sich so verhalten, gehören dann zu der Gruppe, über die dann Daten herausgegeben werden müssen.
Fraglich ist, ob im Falle eines Inkrafttretens dieser Regelung in der Schweiz diejenigen Steuerflüchtigen, die sich den Regelungen des angestrebten deutsch-schweizerischen Abkommens durch Flucht ins Auland, etwa nach Singapur, entziehen wollen, dann von deutschen Steuerbehörden durch eine solche Gruppenanfrage erfragt werden dürfen. Hierfür spricht, dass für eine Gruppenanfrage ein verdächtiges Verhaltensmuster genügt, auch wenn Abfragen ins Blaue hinein – sogenannte reine „fishing expeditions“ – unverändert nicht zugelassen werden.