Steueramnestie im DBA Deutschland-Schweiz ?
Der Wortlaut des Doppelbesteuerungsabkommens, das zwischen Deutschland und der Schweiz gerade endverhandelt wird, steht in seiner abschließenden Fassung noch nicht fest. Der Schweizer Presse sind aber erste Vermutungen zu entnehmen, wonach für die Vergangenheit eine Steuerzahlung nacherhoben wird, die dann eine auch strafrechtliche Abgeltungswirkung entfalten soll. Es wäre die jeweilige Schweizer Bank, die den jeweils zu zahlenden Betrag feststellt und an den Fiskus abzuführen hat. Angeblich wird von einem fiktiven Wertzuwachs von 3 Prozent pro Jahr ausgegangen, und zwar für einen Zeitraum der letzten 10 Jahre. Hierauf sollen dann 25 Prozent Steuern zu zahlen sein, die zudem durch eine Strafsteuer von 15 Prozent ergänzt wird, so dass auf die vorstehende Bemessungsgrundlage eine Steuer von dann 40 Prozent entfällt. Pro Kapital in Höhe von 100.000 € errechnet sich demnach ein Ertrag von 30.000 € und eine Steuer von 12.000 €. Dies wäre eine im Vergleich zur Selbstanzeige im Regelfall wohl günstige Lösung – allerdings auch abhängig von dem bei einer Selbstanzeige zugrunde zu legenden individuellen Steuersatz. Mit einer allgemeinen auch strafrechtlichen Abgeltungswirkung wäre dem vom Staat bereitwillig akzeptierten schwunghaften Handel mit Steuer-CDs die Grundlage entzogen. Ob und inwieweit die in der Presse geäußerten Vermutungen zur Höhe der Nachversteuerung und deren strafrechtliche Abgeltungswirkung zutreffen, wird in Kürze festzustellen sein. Dann wird der Wortlaut des DBA veröffentlicht werden, und zwar voraussichtlich noch in den nächsten Tagen im Oktober.