Einschränkungen der Selbstanzeige geplant
Die aktuellen Empfehlungen des Finanzausschusses für das Jahressteuergesetz 2010 sehen Einschränkungen für die Möglichkeit zu einer Selbstanzeige vor. Ferner ist ein Zuschlag in Höhe von 5 Prozent auf den Hinterziehungsbetrag geplant. Im Einzelnen: Im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage soll eine Sperre für Selbstanzeigen bereits eintreten, wenn eine Prüfungsanordnung versendet wurde. Bisher kann eine Selbstanzeige abgegeben werden, solange der Prüfer nicht erschienen ist. Eine weitere neue Sperre soll sein, dass eine Selbstanzeige nach Abschluss einer Betriebsprüfung nicht mehr möglich ist. Ferner ist für die Wirksamkeit der weiteren Sperre eines Straf- oder Bußgeldverfahrens nicht mehr die Bekanntgabe eines solchen Verfahrens erforderlich; die behördeninterne Einleitung eines solchen Verfahrens reicht aus. Schließlich soll es für die Sperre der Tatentdeckung nicht mehr darauf ankommen, ob der Täter Kenntnis von der Tatentdeckung hat oder damit hätte rechnen müssen. Steuerlich ist bei einer Selbstanzeige künftig nicht mehr nur die Zahlung von Hinterziehungszinsen, sondern ein weiterer Betrag von 5 % auf den Hinterziehungsbetrag als Zuschlag geplant