EU schafft das Bankgeheimnis ab – 2017 als Jahr der Wende
Die EU-Finanzminister haben sich am 14.Oktober in Luxemburg auf die endgültige Neufassung der EU-Amtshilferichtlinie geeinigt, welche den automatischen Informationsaustausch über Kapitalerträge vorsieht. Alle EU-Staaten müssen ab 2017 die Erträge auf Anlagen im EU-Ausland den Steuerbehörden des Wohnsitzlandes melden. Dies geschieht durch Kontrollmitteilung. Damit werden die Standards der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit („OECD“) auf die EU übertragen. Für Österreich gilt eine Sonderregelung. Mit diesem Land tritt der automatisierte Informationsaustausch erst 2018 in Kraft, d.h. also ein Jahr später. Die OECD-Standards sehen ihrerseits zwischen 67 Ländern ab 2017 einen automatischen Informationsaustausch vor.