Aktuelles Steuerstrafrecht – Neuauflage
Der Titel „Aktuelles Steuerstrafrecht“ wurde soeben in der Neuauflage 2015 auf die Homepage gestellt:
Für Selbstanzeigen, die seit 1. Januar 2015 abgegeben werden, gelten geänderte Bedingungen. Der Gesetzgeber hat das Recht der Selbstanzeige reformiert. Die wichtigsten Punkte sollen an dieser Stelle nur stichwortartig benannt werden. Diese sind: Die Erweiterung der Sperren für eine Selbstanzeige, die Änderung der Zuschlagsgrenzen und der Zuschlagshöhe für ein Absehen von Strafverfolgung, der Mindestberichtigungszeitraum von jetzt stets 10 Jahren, die Nachzahlung auch der Zinsen als weiterer Voraussetzung der Straffreiheit, die Verlängerung der steuerlichen Anlaufhemmung in bestimmten Fällen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Selbstanzeige werden im Text dieses Werkes näher dargestellt.
Im Ergebnis erweist sich die gesetzliche Neuregelung in vielen Fällen gerade nicht als die vielfach so dargestellte drastische Verschärfung. Auch künftig ist eine Selbstanzeige möglich. Die Absenkung der Betragsgrenzen wie aber auch die Erhöhung der Zuschlagssätze betreffend die Zahlung eines finanziellen Zuschlages neben der Steuer als weitere Voraussetzung für die Straffreiheit greift in der Praxis jedenfalls bei einkommensteuerlichen Selbstanzeigen vielfach nicht ein.
Nicht zu verkennen ist allerdings, dass sich auch die Reform der Selbstanzeige in das Gesamtbild fügt, wonach Steuerhinterziehungen stärker verfolgt werden sollen. Entsprechend gibt es eine Reihe von internationalen Maßnahmen und Initiativen, die sämtlich darauf abzielen, einen möglichst weltweiten automatischen Informationsaustausch einzurichten. Hierzu gehören insbesondere eine erweitere EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sowie der vorgesehene globale Standard der OECD für einen automatischen Informationsaustausch. Derzeit ist davon auszugehen, dass spätestens in 2017 (Österreich 2018) zumindest EU-weit ein solcher automatisierter Informationsaustausch über Kapitaleinkünfte stattfindet. Die Schweiz hat zwischenzeitlich erklärt, dass sie sich diesem Austausch ihrerseits anschließen wird. Diese früher nicht für möglich gehaltene rechtliche Entwicklung verdeutlicht, dass jedenfalls das bisherige „Modell“ einer grenzüberschreitenden Hinterziehung von Kapitaleinkünften durch EU-Bürger sein Ende gefunden hat. Die Nutzung des Instrumentes der Selbstanzeige ist auch weiterhin ein gangbarer Weg, um sich rechtzeitig straffrei zu stellen.
Die Veröffentlichung „Aktuelles Steuerstrafrecht“ erläutert in einer auch Nichtjuristen verständlichen Weise typische steuerstrafrechtliche Themen, und zwar Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung, den Straftatbestand der Steuerhinterziehung und die gesetzlichen Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige. Zugleich werden einzelne Aspekte einer steuerstrafrechtlichen Verteidigung behandelt. Schließlich werden aktuelle Entwicklungen im Steuerstrafrecht dargestellt.