Schweiz veröffentlicht Namen möglicher deutscher und anderer ausländischer Steuerhinterzieher
Nach einem Bericht der Schweizer „Sonntagszeitung„, der von einer Vielzahl deutscher Medien wiedergeben wird, hat die Schweiz begonnen, die Namen möglicher deutscher und anderer ausländischer Steuerhinterzieher zu veröffentlichen: Die Schweizer Steuerverwaltung werde von Amtshilfegesuchen der Steuerfahnder aus anderen Ländern überhäuft und wolle die Betroffenen auf diesem Wege darüber in Kenntnis setzen, berichtete die Schweizer „Sonntagszeitung„. Eigentlicher Sinn ist es demnach, den Betroffenen zu ermöglichen, Rechtsmittel gegen die Preisgabe ihrer Daten einzulegen.
Im Internetportal des Schweizer Bundesblatts, in dem Gesetze und Beschlüsse der Regierung wie des Parlaments veröffentlicht werden, finden sich frei zugänglich zahlreiche Mitteilungen zur bevorstehenden Amtshilfe – meist mitsamt Nennung des Namens des mutmaßlichen Steuersünders beziehungsweise der verdächtigten Firma. Nationalität und Geburtsdatum werden teilweise auch genannt. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel gegen die Amtshilfe möglich sind. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Borjans teilte mit, dass die Namen dieser Verdächtigen überprüft würden. Allerdings gelte die Unschuldsvermutung. Baden-Württembergs Finanzminister Schmid kritisierte das Vorgehen der Schweizer Behörden, da es nicht darum gehen könne, einzelne Personen an den Pranger zu stellen. Es gehe vielmehr um Steuergerechtigkeit im Sinne der Mehrheit der ehrlichen Steuerzahler. Die Nennung von Namen einzelner Steuerpflichtiger sei nicht mit dem deutschen Steuergeheimnis zu vereinbaren. Das Vorgehen der Behörden sei verwunderlich, weil die Schweiz bisher nicht als Hort steuerlicher Transparenz aufgefallen sei. Wichtig sei, dass der automatisierte Informationsaustausch nun bald umgesetzt werde.