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Anzahl der Selbstanzeigen in Hessen nicht so stark rückläufig wie erwartet

Das hessische Finanzministerium teilte Ende September mit:

„Im Kalenderjahr 2015 sind bis Ende August 906 Selbstanzeigen eingegangen, auf die Mehrsteuern in Höhe von rund 63,64 Mio. Euro festgesetzt wurden. „Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum können wir somit einen Rückgang feststellen, der allerdings weniger stark als erwartet ausfällt“, sagte der Finanzminister. 2014 gingen bis Ende August insgesamt 2.615 Selbstanzeigen bei der hessischen Steuerverwaltung ein, auf die rund 173,12 Mio. Euro Mehrsteuern festgesetzt wurden.“

Auch in anderen Bundesländern zeigte sich eine parallele Entwicklung. Die Zahl der Selbstanzeigen ist allgemein zwar rückläufig, aber bei weitem nicht so stark wie es die Tatsache vermuten ließ, das die Bedingungen der Selbstanzeige zum Jahreswechsel punktuell verschärft wurden. Für das weiterhin relativ hohe Aufkommen an Selbstanzeigen gibt es mehrere Gründe:

  • Die Verschärfung des Rechtes der Selbstanzeige zum Jahreswechsel ist nur punktueller Natur und greift in vielen Fällen nicht ein;
  • Die Schweizer Banken erhöhen den Druck auf ihre Kunden, um diese zu einer Selbstanzeige zu veranlassen, weil sie jetzt eine „Weißgeldstrategie“ verfolgen;
  • In einigen besonders komplexen Fällen war eine Nacherklärung noch in 2014 zeitlich nicht mehr möglich;
  • Andere Länder wie Luxemburg und vor allem Österreich sind im Vergleich zur Schweiz in den bisherigen Selbstanzeigen nicht allzu häufig vertreten, so dass hier weiterhin hoher Nacherklärungsbedarf besteht.